Elektrosensibler “Kunde“ gewinnt vor Gericht gegen Enedis (Linky Smart Meter)
Linky Smart Meter und elektrosensibler Kunde: Enedis in der Berufung verurteilt
Enedis wurde nach der Installation eines Linky-Zählers in der Wohnung eines elektrohypersensiblen Kunden vom Gericht verurteilt.
Neue Gerichtsentscheidung im Kampf zwischen Enedis und Kunden gegen das Linky-Messgerät. | Das Berufungsgericht von Grenoble hat anerkannt, dass „Enedis gegen das Vorsorgeprinzip verstößt“, so die Anwälte Christophe Lèguevaques und Arnaud Durand, die sich in der MySmartCab-Plattform zusammengeschlossen haben.
Frau D., eine Frau, die gegenüber elektromagnetischen Feldern intolerant ist, hatte eine Klage eingereicht. Im Einzelnen bestätigte das Berufungsgericht die von einem Richter in einem Schnellverfahren gegen diese elektrohypersensible Person angeordneten Schutzmaßnahmen und bestätigte, dass das Vorsorgeprinzip in einem Schnellverfahren wirksam geltend gemacht werden kann.
Das Gericht wies Enedis an, keine Linky-Zähler in der Wohnung dieses Kunden zu installieren, „schmutzigen Strom“ zu beseitigen, der durch die bereits in der Nähe installierten Linky-Zähler verursacht wurde zu reinigen und die Kundin mit fast 3.000 Euro für ihre Rechtsverteidigungskosten zu entschädigen.
Die Anwälte glauben, dass „diese Entscheidung einen wichtigen Wendepunkt im Kampf vieler Bürger darstellt“. Eine von der Anwaltskanzlei online gestartete Petition hat seit ihrem Start im November bereits mehr als 12.000 Unterzeichner versammelt. Der Text fordert Enedis auf, „die individuelle Ablehnung von Linky zu respektieren“ und „Strom zu liefern, der von den neuen Stromleitungen entfernt wurde“. Die Anwälte könnten Enedis nächsten Mai vor Gericht bringen.
Quelle: ladepeche.fr