Fortschritte in der Anerkennung

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Aktualisiert am 26.09.2024

Fortschritte in der Anerkennung

Frankreich | Gesetzesvorschlag

“Elektrohypersensibilität als invalidisierende Krankheit anerkennen“

Gesetzesvorschlag zur Anerkennung von Elektrohypersensibilität als invalidisierende (schwächende) Krankheit, Nr. 211, eingereicht am Dienstag, 17. September 2024. An den Ausschuss für soziale Angelegenheiten zurückgeschickt.

Der Verfasser des Vorschlags: Frau Sylvie Bonnet (Mitglied der Partei Les Républicains)

Parlamentarische Mitarbeiterin

Weitere Abgeordnete: Herr Thibault Bazin, Herr François-Xavier Ceccoli, Herr Nicolas Forissier, Herr Alexandre Portier, Herr Jean-Pierre Taite und Herr Jean-Pierre Vigier.

Auszug

In Frankreich gibt es zwar bislang kein spezielles Gesetz zur Elektrohypersensibilität, doch das Gesetz Nr. 2015-136 vom 9. Februar 2015 über die Nüchternheit, Transparenz, Information und Abstimmung in Bezug auf die Exposition gegenüber elektromagnetischen Wellen sah dennoch eine bessere Information der Öffentlichkeit über elektromagnetische Wellen und eine Reduzierung unnötiger Expositionen vor.

Dieses Gesetz erkannte EHS nicht als invalidisierende Krankheit an, ermöglichte aber dennoch die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen: mit den Gemeinden abgestimmte Pläne für den Ausbau der Mobilfunknetze, die Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber, Informationen über die von ihren Antennen ausgestrahlten elektromagnetischen Wellen bereitzustellen, oder die Einrichtung eines Fonds für die Erforschung der Auswirkungen elektromagnetischer Wellen auf die Gesundheit.

In einer ministeriellen Antwort, die am 17. Dezember 2020 im Amtsblatt des Senats (JO Senate) veröffentlicht wurde, räumte die Regierung ein, dass „die im Gesetz festgelegte Definition von Behinderung für gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Gleichheit steht: “Die Staatsbürgerschaft behinderter Menschen ermöglicht es, im Hinblick auf die Beurteilung der erlittenen Benachteiligung und des Entschädigungsbedarfs durch das multidisziplinäre Team der Abteilungszentren für behinderte Menschen, die Folgen des Zustands einer Person zu berücksichtigen unabhängig von der diagnostischen Bezeichnung auf ihre Gesundheit bei ihren üblichen Aktivitäten und ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben achten“. Den Betroffenen gelingt es jedoch nur schwer, ihre Behinderung anerkennen zu lassen.

“Die Anerkennung der Elektrohypersensibilität als behindernde Krankheit würde die Forschung über ihre Ursachen und möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit anregen“

Der einzige Artikel dieses Gesetzentwurfs zielt daher darauf ab, Elektrohypersensibilität durch einen Zusatz in Artikel L. 114 des Sozial- und Familiengesetzbuchs, das durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 für die Gleichheit der Rechte und Chancen, die Teilhabe und die Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen geschaffen wurde, ausdrücklich als eine zur Invalidität führende Krankheit anzuerkennen.

Die Anerkennung der Elektrohypersensibilität als behindernde Krankheit würde in der Tat die Forschung über ihre Ursachen und möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit anregen. Dies könnte auch zur Einführung von Schutzmaßnahmen für elektrohypersensible Personen führen, wie z. B. weiße Zonen, die frei von elektromagnetischen Emissionen sind.

  • assemblee-nationale.fr | Gesetzesvorschlag Nr. 211, mit dem Ziel, Elektrohypersensibilität als invalidisierende Krankheit anzuerkennen
  • assemblee-nationale.fr | Elektrohypersensibilität als invalidisierende Krankheit anerkennen
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